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Lärmschutz
Lärmschutzziel
Die weitere Entlastung der Anwohner:innen vom Schienenverkehrslärm ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Verkehrsverlagerung auf die Schiene. Deshalb arbeiten wir weiter an der Umsetzung unseres Lärmschutzziels 2030/2050:
- Bis 2030 werden wir im Rahmen der Fortführung des Lärmsanierungsprogramms des Bundes insgesamt 3.250 km Bestandsstrecken, d. h. rund 800.000 Menschen und damit die Hälfte der Anwohner:innen an lärmbelasteten Strecken, von Schienenverkehrslärm entlasten.
- Bis 2050 werden wir die insgesamt rund 6.500 km lärmbelasteten Bestandsstrecken vollständig von Schienenverkehrslärm und damit rund 1,6 Millionen Betroffene entlasten.
- Bis Ende Mai 2023 haben wir insgesamt 2.210 km mit ortsfesten Lärmschutzmaßnahmen lärmsaniert.
Mit rund 41 Mio. € wurden im ersten Halbjahr 2023 im Rahmen des Programms aus Haushaltsmitteln des Bundes rund 15 km Schallschutzwände errichtet und über 800 Wohnungen mit passiven Schallschutzmaßnahmen ausgestattet.