Rahmenbedingungen
Förderung des Einzelwagenverkehrs
Zur Stärkung des Einzelwagenverkehrs fördert der Bund seit 2020 die Anlagenpreise im Bereich der Zugbildung. 2023 steht hierfür ein Betrag von 85 Mio. € zur Verfügung. Im Bundeshaushalt 2023 hat der Bund zudem mit einem neuen Haushaltstitel die finanziellen Voraussetzungen für eine weitergehende Förderung für den Einzelwagenverkehr geschaffen, der mit 80 Mio. € dotiert wurde. Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 soll dieser Titel auf 300 Mio. € erhöht werden. Zur Umsetzung und Auszahlung der Förderung ist eine Förderrichtlinie erforderlich, die derzeit vom BMDV erarbeitet wird. Hierzu gab es im Vorfeld einen umfassenden Branchendialog. Nach Ressortabstimmung und Genehmigung der Europäischen Kommission soll die Förderrichtlinie voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2023 veröffentlicht werden.