Vergleichbarkeit zum ersten Halbjahr 2022
Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des DB-Konzerns war im ersten Halbjahr 2022 noch wesentlich durch Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beeinflusst. Der vollständige Wegfall von Corona-Beschränkungen im Personenverkehr führte mit dazu, dass sich die Nachfrageerholung fortsetzte und sich die Leistungskennzahlen weiter verbesserten.
Veränderungen im Konsolidierungskreis haben die Aufwands- und Ertragsentwicklung im ersten Halbjahr 2023 nicht wesentlich beeinflusst.
Konzernumlage im DB-Konzern eingeführt
In der DB-Konzernleitung sind verschiedene Governancefunktionen angesiedelt, die ihre Aufgaben mit einigen regulatorisch bedingten Ausnahmen für den gesamten DB-Konzern wahrnehmen. Die Kosten für diese Funktionen werden seit 2023 an die Geschäftsfelder nicht mehr als Ergebnisanspruch, sondern als explizite Kosten weiterverrechnet. Daraus ergeben sich auf Geschäftsfeldebene Einschränkungen in der Vergleichbarkeit zu Vorjahreswerten.
Eine vertragliche Vereinbarung und Verrechnung der Konzernumlage stellt die Abgeltung der verrechenbaren Leistungen der DB-Konzernfunktionen – auch vor dem Hintergrund regulatorischer und steuerlicher Vorgaben – sicher.
Der Konzernumlagevertrag wurde mit den Führungsgesellschaften der Geschäftsfelder sowie den wesentlichen internen Dienstleistern des DB-Konzerns abgeschlossen. Der Vertrag regelt die Verteilung der Kosten und deren Bemessung für die erfassten Leistungen.