Grundlagen

Nationales Umfeld

DB-Konzern

Umsetzung gemeinwohlorientierte Infrastruktur

Im Hinblick auf die gemeinwohlorientierte Infrastruktur ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung Folgendes verankert: »Die Infrastruktureinheiten (DB Netz, DB Station und Service) der Deutschen Bahn werden innerhalb des Konzerns zu einer neuen, gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte zusammengelegt. Diese steht zu 100 Prozent im Eigentum der Deutschen Bahn als Gesamtkonzern. Gewinne aus dem Betrieb der Infrastruktur verbleiben zukünftig in der neuen Infrastruktureinheit.«

Die Schaffung der gemeinwohlorientierten Infrastruktur streben Bund und DB-Konzern zum 1. Januar 2024 an. Die gemeinwohlorientierte Infrastruktur soll konsequent auf die Erreichung der bahnpolitischen Ziele ausgerichtet werden. Sie umfasst fünf inhaltliche Säulen. Die erste Säule ist das in­haltliche Konzept und Gesamtprogramm zur neuen Bewirt-schaftung der Infrastruktur mit folgenden Elementen: Schaffung des Hochleistungsnetzes, Erhalt und Modernisierung des Flächennetzes, schnelle Kapazitätserweiterung, konsequente Digitalisierung, Zukunftsbahnhöfe, leistungsfähige Serviceeinrichtungen sowie Aus-/Neubau und Elektrifizierung. Das neue Bewirtschaftungsregime bringt eine Trendumkehr bei Alterung und Qualität von Netz sowie Bahnhöfen und wird bis 2030 spürbar mehr Robustheit und Kapazität schaffen. Die zweite Säule umfasst die Schaffung notwendiger gesetzlicher Grundlagen, insbesondere die Flexibilisierung der Finan­zierungsregularien über eine Reform des Bundesschienenwegeausbaugesetzes. Mit der dritten Säule wird der Finanzierungsrahmen neu aufgestellt. Zum einen soll, abgeleitet aus den Empfehlungen der Beschleunigungskommission Schiene, die Finanzierungsarchitektur mit einer Vereinfachung der Fördertöpfe angepasst werden. Zum anderen bedarf es der Bereitstellung der notwendigen finanziellen Zusatzmittel durch den Haushaltsgesetzgeber zur Umsetzung des Gesamtprogramms (Regierungs­entwurf zum Bundeshaushalt 2024) sowie einer inhaltlichen Weiterentwicklung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung. Mit der vierten Säule will der Bund die gesellschaftsrechtliche und finanzwirtschaftliche Steuerung der Infrastruktur zukünf­tig verstärken. Die fünfte Säule schafft den organisatorischen Rahmen, der den Inhalten folgt. Konkret soll die DB Station&­Service AG auf die DB Netz AG verschmolzen werden.

Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024

Am 5. Juli 2023 hat die Bundesregierung den Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 und den Finanzplan bis 2027 beschlossen. Im Bereich der Schieneninfrastruktur gibt es 2024 gegenüber den Ansätzen von 2023 Mittelzuwächse i. H. v. 2,9 Mrd. €, insbesondere für die Themen Bestandserhalt (Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung; +1,8 Mrd. €), Digi­talisierung/Eu­ro­pean Rail Traffic Management System (ERTMS) (+0,7 Mrd. €) und Bedarfsplan (+0,3 Mrd. €). Bei der Förderung des Schienengüterverkehrs gibt es im Haushaltsentwurf ebenfalls Zuwächse gegenüber 2023, die v. a. aus der Erhöhung der Förderung für den Einzelwagenverkehr auf 300 Mio. € (+220 Mio. € gegenüber 2023) resultieren. Zudem werden sowohl die Anlagenpreisförderung (85 Mio. €) als auch die Trassenpreisförderung (350 Mio. €) auf dem Niveau von 2023 fortgesetzt. Insgesamt werden damit für 2024 13,0 Mrd. € für die Schiene veranschlagt.

Insgesamt sollen im Etat des Bundesministeriums für Digi­tales und Verkehr (BMDV) im Zeitraum von 2024 bis 2027 rund 11,3 Mrd. € mehr als bisher im Finanzplan vorgesehen für die Schiene zur Verfügung gestellt werden und damit insgesamt 53,3 Mrd. €. Finanziert werden die Zusatzmittel auch durch den Einsatz von anteiligen Einnahmen aus dem CO₂-Zuschlag der Lkw-Maut. Der DB-Konzern hat für die Jahre 2024 bis 2027 einen Zusatzbedarf i. H. v. 45 Mrd. € gegenüber dem bisherigen Finanzplan ermittelt. Mit den im Haushaltsentwurf und Finanzplan vorgesehenen Mittelerhöhungen für die Infrastruktur werden diese erforderlichen Zusatzbedarfe bis 2027 gleichwohl bislang nur zum Teil abgebildet. Die Bundesregierung bekräftigt im Rahmen des Kabinettsentwurfs allerdings den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 28. März 2023, bis zu 45 Mrd. € des Investitionsbedarfs des DB-Konzerns zu decken. In diesem Zusammenhang werde auch geprüft, wie ein Beitrag i. H. v. insgesamt 15 Mrd. € in den kommenden zwei Jahren zur Deckung des zusätzlichen Investitionsbedarfs geleistet werden könne.

Der Wirtschaftsplan für den Klimaschutz- und Transformationsfonds (KTF) soll bis Mitte August 2023 beschlossen und dann gemeinsam mit dem Haushaltsentwurf dem Parlament und Bundesrat zugeleitet werden. Ab September 2023 wird der Bundeshaushalt im Bundestag behandelt. Der Beschluss im Bundestag ist am 1. Dezember 2023 geplant.

Beschleunigungskommission Schiene

Am 13. Dezember 2022 hat die Beschleunigungskommission Schiene unter der Leitung des BMDV ihren Abschlussbericht vorgestellt. Die Branchenverbände sowie der DB-Konzern waren eingebunden. Die Kommission gibt umfassende Handlungsempfehlungen zur Beschleunigung der Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse im Schienenverkehr sowie zur Weiterentwicklung von Finanzierungsprozessen. Vorgeschlagen wird dabei die Schaffung eines Hochleistungsnetzes durch die Generalsanierung hochausgelasteter Strecken. Ferner unterstützt die Kommission die vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und dem DB-Konzern erarbeiteten Vorschläge für kleinere und mittlere Maßnahmen. Sie hat hieraus mit dem Schwerpunkt Überleitstellen einen Listenvorschlag von 89 kurzfristig realisierbaren Maßnahmen entwickelt. Schnellere Genehmigungsverfahren sollen insbesondere durch Gesetzgebung nach Vorbild des Energiesektors erreicht werden – bspw. eine gesetzliche Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses am Bahnausbau. Bei der Finanzierung stellte die Kommission eine zu hohe Komplexität der Finanzierung der Schieneninfra­struktur fest und empfiehlt daher eine neue Finanzierungs­architek­tur. Hierzu sollen v. a. Finanzierungsquellen zusammengefasst und dabei auch Antei­le an Mehreinnahmen aus der Lkw-Maut genutzt werden.

Am 20. Juni 2023 wurde vom BMDV der erste Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission vorgelegt. Danach befinden sich 17 Empfehlungen der Kommission in Umsetzung (davon vier in modifizierter Form). Die Umsetzung von 27 weiteren Empfehlungen der Kommission (davon acht in modifizierter Form) wird vorbereitet. Noch in Prüfung befinden sich elf Empfehlungen.

Zahlreiche Empfehlungen bedürfen Änderungen an Gesetzen. Einige Empfehlungen der Kommission sind bereits in laufenden Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt. Das betrifft insbesondere das am 3. Mai 2023 im Bundeskabinett beschlossene Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrs­net­zes (Genehmigungsbeschleunigungsgesetz), das am 7. Juni 2023 im Kabinett beschlossene Vierte Gesetz zur Ände­rung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes sowie das am 14. Juni 2023 im Kabinett beschlossene Dritte Gesetz zur Ände­rung mautrechtlicher Vorschriften. In diesen Gesetzentwürfen werden bspw. die Empfehlung zum überragenden Interesse beschränkt auf den Bedarfsplan Schiene umgesetzt, neue För­­dermöglichkeiten für den Bund geschaffen und die Empfeh­lung zur Lkw-Maut entsprechend dem Vorschlag umgesetzt.

Das von der Beschleunigungskommission empfohlene Moderne-Schiene-Gesetz hat das BMDV für das dritte Quartal 2023 angekündigt.

Ausweitung der Lkw-Maut

Die Bundesregierung hat am 14. Juni 2023 das Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen. Es sieht die Erweiterung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge über 3,5 t (bislang 7,5 t) ab Mitte 2024 und eine stärkere Bepreisung des CO₂-Ausstoßes ab Dezember 2023 vor. Im Zeitraum von 2024 bis 2027 erwartet der Bund Mauteinnahmen von insgesamt rund 64 Mrd. €. Nach dem Entwurf soll die Hälfte der gesamten Mauteinnahmen für Maßnahmen aus dem Bereich Mobilität und dabei ganz überwiegend für die Bundesschienenwege verwendet werden.

Abwehrschirm gegen die Folgen des Ukraine-Kriegs

Mit einem finanziellen Abwehrschirm federt der Bund die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucher:innen sowie Unternehmen ab. Hierfür wurde der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) 2022 mit zusätzlichen Kreditermächtigungen i. H. v. 200 Mrd. € ausgestattet. Hieraus erfolgt die Finanzierung der Gaspreis- und der Strompreisbremse. Die erforderlichen Gesetze (Strompreisbremsegesetz und Erdgas-Wärme-Preisbremsegesetz) sind am 24. De­­zember 2022 in Kraft getreten. Der Schienenverkehr wird durch die Energiepreisbremsen ebenfalls entlastet. Am 23. Juni 2023 hat der Deutsche Bundestag mit einer Anpassungsnovelle weitere Änderungen an den gesetzlichen Energiepreisbremsen beschlossen, die am 7. Juli 2023 auch vom Bundesrat bestätigt wurden. Mit dieser Novelle werden im Wesentlichen gesetzliche Klarstellungen vorgenommen. Die gesetzlichen Anpassungen dienen dabei auch der rechtssicheren Umsetzung im Bereich der Schienenbahnen.

Entwurf Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetze

Das Bundeskabinett hat am 21. Juni 2023 die Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes beschlossen. Die nationalen Klimaschutzziele bleiben unverändert. Bis 2030 soll eine Minderung im Vergleich zum Jahr 1990 um 65%, bis 2040 um 88% und bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden.

Alle Sektoren sollen zukünftig übergreifend und in einer mehr­jährigen, vorwärtsgerichteten Gesamtrechnung be­trach­­­­­­tet werden. Zusammen mit dem Monitoring der Emissionsdaten des Vorjahres soll die prognostizierte Emissionsentwicklung bis 2030 sowie für 2035, 2040 und 2045 zur Handlungsgrundlage werden. Sofern die Projektionsdaten in zwei aufeinander­­folgenden Jahren eine Zielverfehlung bei den Jahresemissionsgesamtmengen ausweisen, muss der Bund Maßnahmen zur Zielerreichung erarbeiten.

Zukünftig soll durch die Bundesregierung spätestens zwölf Monate nach Beginn jeder Legislatur ein umfassendes Klimaschutzprogramm vorgelegt werden.

Entwurf Klimaschutzprogramms 2023

Am 21. Juni 2023 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Klimaschutzprogramms 2023 zur Kenntnis genommen. Mit dem Klimaschutzprogramm 2023 soll die Einhaltung der Klima­schutzziele 2030 sichergestellt werden. Es beinhaltet Maßnahmen in allen Sektoren.

Für den Sektor Verkehr sind neben den Themenfeldern verstärkte Nutzung des Potenzials synthetischer Kraftstoffe, Antriebswechsel Lkw und schwere Nutzfahrzeuge, Beschleunigung Klimaneutralität Pkw, erneuerbare Energien und Elektrifizierung Luft- und Seeverkehr, Digitalisierung, Raum- und Verkehrsplanung sowie Mobilitätsmanagement auch das Themenfeld Schienenverkehr und Stärkung des Stadt- und Regionalverkehrs adressiert. Mit Blick auf die Schiene bekräf­­tigt die Bundesregierung, in den kommenden Jahren erhebliche Mittel bereitzustellen, um das Schienennetz zu modernisieren und zu erweitern. Priorität wird dabei der Steigerung der Kapazität des Kernnetzes zugeschrieben. Der zusätzliche Investitionsbedarf bis zum Jahr 2027 wird mit rund 45 Mrd. € beziffert. Dieser soll, soweit finanziell darstellbar, u. a. mit dem Einsatz von anteiligen Einnahmen aus dem CO₂-Zuschlag der Lkw-Maut gedeckt werden. Neben der Stärkung des Investitionshochlaufs für die Schiene sind u. a. auch die Stärkung und Digitalisierung des Bestandsnetzes, die Stärkung des Schienengüterverkehrs sowie ein Digitalisierungspaket Schiene als Maßnahmen benannt.

Personenverkehr

Einführung des Deutschland-Tickets

Das bundesweit im ÖPNV gültige Deutschland-Ticket wurde zum 1. Mai 2023 zum Preis von 49 € pro Monat eingeführt. Die Verständigung von Bund und Ländern zur Finanzierung des Tickets erfolgte im Rahmen der Ministerpräsidenten-Konferenz am 8. Dezember 2022. Bund und Länder tragen die Kosten für das Ticket demnach je zur Hälfte mit 1,5 Mrd. € pro Jahr im Zeitraum 2023 bis 2025. Etwa­ige Mehrkosten, die den Verkehrsunternehmen bei der Einführung des Tickets 2023 entstehen, werden ebenfalls hälftig von Bund und Ländern ausgeglichen. Formal umgesetzt wurden die Finanzierungsregeln im Rahmen des Neunten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes. Neben der Erhöhung der Regionalisierungsmittel wurde mit dieser Gesetzesnovelle beschlossen, dass die Erhöhung der Trassen- und Stationsentgelte im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bis 2025 auf 1,8% pro Jahr festgelegt wird. Dadurch erfolgt eine Abweichung von der bisherigen Regelung im Eisenbahnregulierungsgesetz, nach der die Entgelte im SPNV an die Dynamisierung der Regionalisierungsmittel gekoppelt sind, die ab 2023 von 1,8 auf 3,0% erhöht wurde.

Deutschland-Takt

Der Deutschland-Takt ist ein wesentliches Element des Masterplans Schienenverkehr. 2021 sind als Ergebnis der Bewertung eines Maßnahmenbündels für den Deutschland-Takt rund 180 Maßnahmen in den vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans Schiene aufgerückt. Damit verbunden ist die grundsätzliche Finanzierungsfähigkeit aus dem Bedarfsplantitel. Grundlage der Bewertung ist der durch unabhängige Gutach­ter des Bundes erstellte Zielfahrplan 2030+. Am 3. Mai 2023 hat das Bundeskabinett eine entsprechende Änderung der Anlage 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) beschlossen, die im Rahmen des Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des trans­euro­päischen Verkehrsnetzes erfolgt.

Zur übersichtlichen und hinreichend bestimmten Benennung der für den Deutschland-Takt notwendigen Vorhaben werden dabei in der Anlage 1 die Vorhaben des Bedarfsplans Schiene, insgesamt elf Projektbündel, geschaffen. Diese umfassen sowohl neue als auch bestehende Vorhaben.

Ende April 2023 startete das BMDV zudem den Stakeholderdialog zur Fortschreibung des Zielfahrplans des Deutschland-Takts. Der Zielfahrplan wird dabei an veränderte Be­­darfe der Nutzer angepasst, u. a. an SPNV-Konzepte der Länder. Es soll dabei keine Neukonzeptionierung des Zielfahrplans erfolgen. Die bundesweit für diesen strukturgebenden Knoten und Zielfahrzeiten bleiben unverändert.

Umsetzung der EU-Fahrgastrechteverordnung

Die EU-Fahrgastrechteverordnung ist am 7. Juni 2023 in Kraft getreten. Neu ist die Ausnahme von der Entschädigungspflicht in Fällen höherer Gewalt. Die Umsetzung der nationalen Regelungsoptionen erfolgt durch die Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) und des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Der Bundesrat hat am 16. Juni 2023 den Gesetzentwurf zur Änderung des AEG und am 7. Juli 2023 die EVO in korrigierter Fassung beschlossen. Für die Entschädigungsregelungen gelten weiterhin die bewährten Verspätungsschwellwerte von 60 und 120 Minuten sowie Entschädigungshöhen von 25 respektive 50% des Fahrkartenpreises. Das Deutschland-Ticket wird als erheblich ermäßigtes Ticket eingestuft, wodurch das Recht zur Nutzung höherwertiger Züge ab einer Verspätung von 20 Minuten entfällt. Ferner wird die Branche zur Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für mobilitätseingeschränkte Reisende ab 1. Januar 2025 verpflichtet.

Infrastruktur

Bundesregierung novelliert Bundesschienenwegausbaugesetz

Am 7. Juni 2023 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des BSWAG be­schlos­sen. Das BSWAG ist die rechtliche Grundlage für Inves­titionen in die Bundesschienenwege. Mit der Novellierung will die Bundesregierung bestehende Investitionshemmnisse beseitigen und die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Schieneninfrastruktur stärken. Der Kabinettsentwurf schafft neue Finanzierungsoptionen durch die Öffnung der öffentlichen Finanzierung für nicht investive Tatbestände. So soll künftig auch Instandhaltungsaufwand durch den Bund geför­dert werden können, ebenso einmaliger Aufwand (z. B. Rückbau, IT-Leistungen) und Folgekosten bundesveranlasster Maßnahmen. Präzisierungsbedarf besteht u. a. noch hinsicht­lich der Finanzierungsfähigkeit von Empfangsgebäuden in Bahnhöfen sowie von Serviceeinrichtungen. Das Gesetz­gebungsverfahren soll bis Herbst 2023 abgeschlossen werden. Auf der Basis des Gesetzes kann dann eine Ergänzung und Wei­­terentwicklung der Finanzierungsvereinbarungen zwischen Bund und DB-Konzern erfolgen, um den ver­läss­lichen Mittelabruf ab 2024 unter dem neuen Rahmen zu gewährleisten.

Bundesregierung beschleunigt Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

Am 3. Mai 2023 wurde im Bundeskabinett das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) beschlossen. Für die Schiene wird im Regierungsentwurf ein überragendes öffentliches Interesse an allen Vorhaben des Bedarfsplans Schiene festgelegt. Dieses soll v. a. Ausnahmegenehmigungen im Artenschutz beschleunigen. Für alle Planfeststellungsverfahren im Bereich Schiene wird eine papierlose Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht. Zeitaufwendige Medienbrüche für die DB-Antragsunterlagen werden so vermieden. Für Planfeststellungsverfahren auf TEN-V-Korridoren werden zudem Fristen eingeführt. Ferner wird die in der letzten Legislatur erfolgte Stichtagsregelung zum Lärmschutz ausgeweitet, wodurch stärker als bisher Umplanungen in laufenden Planfeststellungsverfahren vermieden werden sollen.

Bundestag beschließt Infrastrukturbeschleunigungsgesetz

Am 10. Februar 2023 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich (VwGO), wodurch die Dauer von Gerichtsverfahren bei Vorhaben mit einer »hohen wirtschaft­lichen oder infrastrukturellen Bedeutung« künftig deutlich reduziert werden soll. Dazu zählt auch der Ausbau des Schienennetzes. Insgesamt soll das VwGO mehr Flexibilität für die Gerichte und straffere Gerichtsverfahren ermöglichen.

Güterverkehr

Masterplan Schienengüterverkehr

Ergänzend zum Zukunftsbündnis Schiene wird die Umsetzung des Masterplans Schienengüterverkehr nach dem bisherigen Verfahren weiterverfolgt. Wichtige Anliegen aus dem Masterplan Schienengüterverkehr finden sich auch im Master­plan Schienenverkehr wieder. Bedeutende Förderinstrumente für den Schienengüterverkehr sind die anteilige Förderung der Trassen- und Anlagenpreise, das Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr, die Förderrichtlinie für Gleisanschlüsse sowie die Kombinierter-Verkehr-(KV-)Förderrichtlinie.

Die Trassenpreisförderung entlastet den Schienengüterverkehr seit 2018, die entsprechende Förderrichtlinie war bis 30. Juni 2023 begrenzt. Im Juni 2023 hat die Europäische Kommission die Verlängerung der Förderrichtlinie für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. November 2024 genehmigt. Das Gesamtbudget für den angemeldeten Zeitraum der Fortführung der Förderung beträgt rund 368 Mio. €.

Priorisierung von Energietransporten

Am 30. August 2022 trat die Energiesicherungstransportverordnung (EnSiTrV) in Kraft. Sie hatte zunächst eine Laufzeit von sechs Monaten bis Ende Februar 2023. Mit Zustimmung des Bundesrats wurde die Laufzeit zunächst bis zum 31. März 2024 verlängert. Mit einer weiteren Änderungsverordnung wird die Verordnung zum 1. September 2023 in einen Stand-by-Modus versetzt. Ab diesem Zeitpunkt eröff­­­net die EnSiTrV erst bei Feststellung eines drohenden Versorgungsengpasses für einzelne Standorte oder Regionen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Möglichkeit zur Priorisierung des Transports von in einer Anlage abschließend aufgelisteten Energieträgern sowie von Großtrans­formatoren auf der Schiene gegenüber anderen Verkehren. Derzeit besteht für diese eine gene­relle Bevorrechtigungsmöglichkeit. Als Ultima Ratio sieht die Verordnung die Möglichkeit des Eingriffs in bestehende Infrastrukturnutzungsverträge zugunsten des Transports von Energieträgern und Großtransformatoren vor.

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