Rahmenbedingungen
Trassenpreise für 2024 genehmigt
Mit Beschluss vom 30. März 2023 hat die BNetzA die Entgelte für das Trassenpreissystem (TPS) 2024 genehmigt. Die geplante Steigerung der Trassenentgelte um 3,5% für den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV), um 2,0% für den Schienengüterverkehr (SGV) und um 3,0% für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) kann aufgrund der am 25. April 2023 in Kraft getretenen neunten Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) derzeit nicht umgesetzt werden. Mit der Änderung im RegG wurde die Kopplung der Trassenentgelte des SPNV aufgehoben und für die Fahrplanjahre 2023/2024 und 2024/2025 auf 1,8% p. a. gedeckelt. Die BNetzA hat daraufhin ein Verfahren zur »möglichen Teilaufhebung und neuen Genehmigung des TPS 2024« eingeleitet. Der Ausgang des Verfahrens ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht abzuschätzen.
Ausgangsniveau und Obergrenze Gesamtkosten festgelegt
Mit Beschluss vom 7. März 2023 wurde das Ausgangsniveau der Gesamtkosten der zweiten Regulierungsperiode für die DB Netz AG und die DB RegioNetz Infrastruktur GmbH final auf insgesamt 6.378 Mio. € festgelegt.
Schlichtungsverfahren Tunnel Rastatt
Im September 2017 wurde zwischen dem DB-Konzern und der Arbeitsgemeinschaft Tunnel Rastatt vereinbart, ein Beweiserhebungs- und Schlichtungsverfahren zur Klärung der Ursachen und der damit verbundenen Verantwortlichkeit durchzuführen. Das Verfahren ist auf der Basis eines Zwischenberichts des technischen Schlichtungsgutachters zu den Ursachen der Havarie und eines Vorschlags des juristischen Gutachters zur Verantwortungsverteilung vorläufig für Vergleichsverhandlungen der Parteien ruhend gestellt worden. Die Parteien streben eine Gesamteinigung an, dies wird noch mindestens ein Jahr andauern. Der Weiterbau und die Sanierung des beschädigten Bereichs wurden vom Schlichtungsverfahren entkoppelt; mit Ausnahme der Herstellung der Oströhre sind die Leistungen der ARGE mittlerweile abgeschlossen. Die Rheintalbahn ist im Frühjahr 2022 temporär umverlegt worden, um die havarierte Oströhre von oben mit einer offenen Baugrube sanieren zu können. Die Baugrubenumschließung wird derzeit erstellt, mit dem Abbruch der Tunnelvortriebmaschine wird voraussichtlich noch im Sommer 2023 begonnen. Mit den von der Streckensperrung infolge der Havarie betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) wurden (in Abstimmung mit der ARGE und ihren Versicherungen) Vergleiche geschlossen. Die ARGE und ihre Versicherungen tragen die mit den EVU vereinbarten Vergleichszahlungen zunächst in Höhe des Vorschlags des juristischen Gutachters.