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Erläuterungen zum Konzern-Zwischenabschluss

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Neufestsetzung Trassenpreise 2026

Mit Beschluss vom 22. Juli 2026 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Trassenpreise im deutschen Schienenverkehr für 2026 neu festgesetzt. Der Beschluss entfaltet Wirkung für Verkehrsleistungen ab dem 14. Dezember 2025. Im Vergleich zu den bislang angewandten Trassenpreisen wurden die Infrastrukturentgelte für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) erhöht sowie für den Schienengüterverkehr (SGV) und den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) gesenkt. Dem Grunde nach führt dies zu Rückzahlungs­ansprüchen der SPFV- und SGV-Unternehmen gegenüber der DB InfraGO AG und zu zusätzlichen Entgeltbelastungen für SPNV-Unternehmen. Innerhalb des DB-Konzerns sind hiervon neben DB InfraGO auch DB Fernverkehr, 
DB Cargo sowie DB Regio betroffen. Auf Grundlage bestehender verkehrsvertraglicher Regelungen zwischen DB Regio und den Aufgabenträgern geht der DB-Konzern derzeit davon aus, dass ein wesentlicher Teil der zusätzlichen Belastungen bei DB Regio kompensiert wird. Der DB-Konzern erwar­tet aus der Neufestsetzung der Trassenpreise insgesamt einen deutlich positiven Nettoeffekt.

Berlin, den 24. Juli 2026

Deutsche Bahn Aktiengesellschaft
Der Vorstand

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