Rahmenbedingungen
Trassenpreise für 2025 und 2026
Am 19. März 2026 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die sog. SPNV-Preisbremse (§37 [2] Eisenbahnregulierungsgesetz [ERegG]) nicht mit dem Europarecht vereinbar ist. Daraufhin hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Entgeltverfahren 2025 und 2026 neu eröffnet. Am 22. Juli 2026 wurden die Entgelte für 2026 neu genehmigt. Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) steigen die Entgelte im Vergleich zur ursprünglichen Genehmigung um 9,1 %. Im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) und Schienengüterverkehr (SGV) kommt es zu Entlastungen von 17,1 % und 11,7 %. Die Genehmigung der Entgelte für 2025 wird voraussichtlich erst Ende 2026 erfolgen.
Trassenpreise und Stationsentgelte für 2027
Für das Trassenpreissystem (TPS) 2027 steht die Genehmigung der Entgelte noch aus. Ursächlich hierfür sind offene Fragen bezüglich der umlagefähigen Kosten. Diese wurden durch die BNetzA am 24. Juni 2026 i. H. v. 7,3 Mrd. € festgelegt. Die DB InfraGO AG hat gegen die Festlegung der Kosten Klage eingelegt.
Die BNetzA prüft im laufenden Verfahren die Genehmigung der von der DB InfraGO AG beantragten Stationsentgelte 2027. Die Behörde hat von ihrer Verlängerungsoption zur Prüfung des Genehmigungsantrags Gebrauch gemacht und die Frist des Verfahrensablaufs bis zur Genehmigungsfiktion auf den 11. Dezember 2026 verlängert.
Das zentrale Element ist der Hauptantrag, der auf der Annahme basiert, dass das EuGH-Urteil zur Trassenpreisbremse auf das Stationspreissystem übertragbar ist. Für den Fall einer Nichtgenehmigung des Hauptantrags durch die BNetzA wurden zusätzlich zwei Hilfsanträge gestellt. In diesen werden die Stationspreise unter Berücksichtigung eines Fortbestands der Preisbremse im SPNV gebildet.
Schlichtungsverfahren Tunnel Rastatt
Im September 2017 wurde zwischen dem DB-Konzern und der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Tunnel Rastatt vereinbart, ein Beweiserhebungs- und Schlichtungsverfahren zur Klärung der Ursachen und der damit verbundenen Verantwortlichkeit durchzuführen. Das Verfahren war auf der Basis eines Zwischenberichts des technischen Schlichtungsgutachters zu den Ursachen der Havarie und eines Vorschlags des juristischen Gutachters zur Verantwortungsverteilung vorläufig für Vergleichsverhandlungen der Parteien ruhend gestellt worden. Eine Einigung über die wechselseitigen Forderungen aus dem Bauvorhaben (einschließlich der Havariefolgen) konnte jedoch wegen unterschiedlicher Auffassung zur Höhe der wechselseitigen Forderungen nicht erzielt werden, sodass diese Vergleichsverhandlungen beendet worden sind. Mittlerweile ist der Rohbau des Tunnels vollständig fertiggestellt; die ARGE hat am 22. Mai 2026 die Schlussrechnung gestellt.