Umsetzung Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
Der Erhalt und die Modernisierung der Bestandsinfrastruktur sind das Kerngeschäft jedes Infrastrukturbetreibers. Dementsprechend bestreitet DB InfraGO den Hauptteil der Investitionen aus Mitteln der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV), die in ihrer dritten Auflage (LuFV III) seit 2020 den Großteil der Bestandsnetzfinanzierung abdeckt. Mit dem Abschluss des 3. Nachtrags zur LuFV III hat der Bund zusätzliche Mittel für das Bestandsnetz zur Verfügung gestellt und insbesondere die Instandhaltungsförderung deutlich erhöht bzw. ausgeweitet. Darüber hinaus wurden schwerpunktmäßig die Korridorsanierungen (Programm Hochleistungskorridore) sowie die Modernisierung der Personenbahnhöfe vorangebracht. Bund und DB-Konzern wollen sich 2026 auf ein neues Vertragswerk zur Infrastrukturfinanzierung verständigen, um damit die LuFV III vor ihrem eigentlichen Laufzeitende bereits zum 1. Januar 2027 abzulösen. Gemeinsames Ziel von Bund und DB-Konzern ist es, damit eine vereinfachte, nachhaltige und bedarfsgerechte Finanzarchitektur für die Zukunft zu etablieren. Darüber hinaus soll dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) damit ein effektives Steuerungsinstrumentarium zur Umsetzung seiner verkehrspolitischen Ziele an die Hand gegeben werden.