Europäisches Umfeld
DB-Konzern
Verordnung (EU) 2026/1184 über die Nutzung von Eisenbahninfrastrukturkapazität im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum (Kapazitätsverordnung)
Die Kapazitätsverordnung ist am 12. Juni 2026 in Kraft getreten. Mit der Verordnung wird das Management der Schieneninfrastruktur von einem jährlichen, manuellen und national zersplitterten Verfahren auf ein mehrjähriges und europaweit koordiniertes System mit stärkerer Vorkonstruktion umgestellt. Die neuen Regeln sollen dazu beitragen, dass internationale Verbindungen im Personen- und Güterverkehr effizienter und besser koordiniert werden. Der erste nach dem neuen System optimierte Fahrplan wird im Dezember 2030 eingeführt.
Stärkung der europäischen Wirtschaft – Industrial Accelerator Act
Am 4. März 2026 hat die Europäische Kommission den sog. Industrial Accelerator Act (IAA) vorgelegt. Ziel ist es, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken und die Abhängigkeit der EU von Drittstaaten zu reduzieren. Mit dem Verordnungsvorschlag soll die Nachfrage nach CO₂-armen Technologien und Produkten aus europäischer Herstellung gesteigert werden. Dafür sollen Anforderungen für »Made in EU« und/oder CO₂-arme Produkte für das öffentliche Beschaffungswesen und öffentliche Förderprogramme eingeführt werden. Diese gelten für ausgewählte strategische Sektoren, insbesondere in den Bereichen Stahl, Zement, Aluminium, Automobile und Netto-Null-Technologien. Der Sektor Schiene gehört aktuell nicht zu den im Verordnungsvorschlag definierten strategischen Sektoren. Allerdings gelten die Anforderungen auch für öffentliche Ausschreibungen der DB-Sektorenauftraggeber, z. B. bei der Beschaffung von Oberbaumaterialien für die Eisenbahninfrastruktur, die die Warengruppen Stahl, Beton / Zement und Aluminium umfassen, sowie von Ersatzteilen für Schienenfahrzeuge. Die Europäische Kommission schlägt zudem vor, drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf weitere Sektoren zu prüfen, die für die wirtschaftliche Sicherheit der EU von entscheidender Bedeutung sind. Hierzu zählt der Bau von Schienenfahrzeugen.
Verordnungsentwurf zur militärischen Mobilität
Am 19. November 2025 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Beschleunigung von grenzüberschreitenden militärischen Verkehren im Schienen- und Straßenverkehr vorgelegt. Dieser enthält Maßnahmen zur Beseitigung von regulatorischen Hindernissen und zur Etablierung eines Notfallrahmens, der u. a. einen vorrangigen Zugang zur Schieneninfrastruktur und zur Nutzung von Schienenfahrzeugen aus einem sog. Solidaritätspool vorsieht. In einem nächsten Schritt müssen Rat und Europäisches Parlament den Verordnungsentwurf annehmen. Angesichts der Dringlichkeit des Themas soll dies bis Ende 2026 erfolgen.
Personenverkehr
EU-Passenger-Package
Die Europäische Kommission hat am 13. Mai 2026 ein umfassendes Legislativpaket vorgelegt, das den europäischen Eisenbahn-Ticketmarkt grundlegend umgestalten soll. Das Paket enthält drei Verordnungsvorschläge: die Multimodal Booking Regulation, die Rail Ticketing Regulation und eine Novelle der Fahrgastrechteverordnung. Diese sehen für Bahnunternehmen wie den DB-Konzern eine Verpflichtung zum Ticketverkauf von und durch Dritte sowie durchgehende Fahrgastrechte auch auf Fahrten mit mehreren Beförderungsverträgen vor.
Das Ziel der Europäischen Kommission, grenzüberschreitendes Reisen in Europa zu vereinfachen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Die aktuell vorgeschlagenen Regelungen greifen jedoch erheblich in privatwirtschaftliche Vertragsgestaltungen ein und könnten zu deutlichen Risiken führen. Grundsätzlich sollte die Vertriebsautonomie erhalten bleiben, die neu vorgeschlagenen Regelungen zu den Fahrgastrechten sollten verursachergerecht gestaltet werden und Geschäftsrisiken verhältnismäßig bleiben.
Europäische Kommission verabschiedet neue Beihilferegeln für den Land- und multimodalen Verkehr
Die neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen für den Land- und multimodalen Verkehr (früher: Eisenbahnleitlinien) sowie die neu eingeführte Verkehrs-Gruppenfreistellungsverordnung (Verkehrs-GVO) für staatliche Beihilfen im Verkehrsbereich traten am 30. März 2026 in Kraft. Diese beiden Instrumente setzen zukünftig den beihilferechtlichen Rahmen für nationale Förderungen im Verkehrssektor. Die Aktualisierung zielt darauf ab, nachhaltigere Verkehrsträger im Personen- und Güterverkehr zu fördern. Die neuen Regeln gestatten großzügigere und schnellere Fördermaßnahmen für den Eisenbahnsektor. Sie präzisieren die Zulässigkeit von Betriebs- und Investitionsbeihilfemaßnahmen und erstmals auch die Möglichkeiten für Beihilfen in Form von Ausgleichszahlungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Schienengüterverkehr. Die neue Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2034. Die Leitlinien haben keine Gültigkeitsdauer.