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Erläuterungen zum Konzern-Zwischenabschluss

Angaben zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten

Die Buchwerte der flüssigen Mittel (per 30. Juni 2026: 9.358 Mio. €; per 31. Dezember 2025: 11.408 Mio. €; per 30. Juni 2025: 9.397 Mio. €), der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen finanziellen Vermögenswerte (per 30. Juni 2026: 6.589 Mio. €; per 31. Dezember 2025: 6.088 Mio. €; per 30. Juni 2025: 6.256 Mio. €) stellten zum Bilanzstichtag näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar.

Die Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der sonstigen und der übrigen finanziellen Verbindlichkeiten (per 30. Juni 2026: 7.607 Mio. €; per 31. Dezember 2025: 7.211 Mio. €; per 30. Juni 2025: 6.494 Mio. €) sowie der kurzfristigen Finanzschulden stellten zum Bilanzstichtag näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar.

Von den Forderungen und sonstigen Vermögenswerten entfielen per 30. Juni 2026 1.180 Mio. € (per 31. Dezember 2025: 1.491 Mio. €; per 30. Juni 2025: 1.310 Mio. €) auf nichtfinanzielle Vermögenswerte. Von den anderen Verbindlichkeiten entfielen per 30. Juni 2026 1.809 Mio. € (per 31. Dezember 2025: 1.700 Mio. €; per 30. Juni 2025: 1.699 Mio. €) auf nichtfinanzielle Verbindlichkeiten.

Der beizulegende Zeitwert der langfristigen Finanzschulden mit einem Buchwert von 28.585 Mio. € betrug per 30. Juni 2026 26.022 Mio. € (per 31. Dezember 2025: 29.535 Mio. € [Buchwert], 26.873 Mio. € [beizulegender Zeitwert]; per 30. Juni 2025: 28.479 Mio. € [Buchwert], 26.818 Mio. € [beizulegender Zeitwert]).

Die zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzin­strumente gehörten zum Bewertungslevel 2 und in geringem Umfang zum Bewertungslevel 1. Darüber hinaus gehörten die in den flüssigen Mitteln zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Geldmarktfonds (per 30. Juni 2026: 1.444 Mio. €; per 31. Dezember 2025: 1.484 Mio. €; per 30. Juni 2025: 536 Mio. €) zum Bewertungslevel 1 sowie für den Verkauf qualifizierende Forderungen i. H. v. 12 Mio. € (per 31. Dezember 2025: 26 Mio. €; per 30. Juni 2025: keine) und sonstige Beteiligungen zum Bewertungslevel 3. Wesent­liche Bewertungseffekte für diese Vermögenswerte bestanden nicht. Umgruppierungen zwischen den Bewertungsleveln haben im ersten Halbjahr 2026 nicht stattgefunden.

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