Rechtliche Themen
Zivilverfahren zu Infrastruktur-Nutzungsentgelten
Es sind weiterhin Streitigkeiten zu den Trassen- und Stationsentgelten bei den Zivilgerichten anhängig. Dabei geht es um die Frage, ob und nach welchen Maßstäben die Zivilgerichte die regulierten Entgelte überhaupt einer weiteren zivilgerichtlichen Bewertung unterziehen dürfen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied 2017, dass eine Billigkeitskontrolle von Wegeentgelten durch Zivilgerichte gem. § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unvereinbar mit dem europäischen Eisenbahnrecht ist. Am 27. Oktober 2022 hat der EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren die Anwendbarkeit des Kartellrechts auf Eisenbahninfrastrukturentgelte durch die Zivilgerichte grundsätzlich bejaht, dies allerdings an die Bedingung geknüpft, dass zuvor die Regulierungsbehörde befasst wird, an deren Entscheidung sich die Zivilgerichte orientieren müssen (EuGH, C-721/20 – DB Station & Service).
Mit Urteil vom 7. März 2024 (EuGH, C-582/22 – Die Länderbahn) hat der EuGH die Möglichkeit dieser nachträglichen Überprüfung von Altentgelten bestätigt. Die BNetzA hat unterdessen Verfahren zur Überprüfung der in Streit stehenden Altentgelte eröffnet und bereits mehrere Verfahren abgeschlossen. Mit Beschlüssen vom 14. November 2024 und 5. Februar 2026 wurden die Entgelte der Preissysteme 2005 (SPS 05) und 2011 (SPS 11) weitgehend bestätigt. Unterdessen konnte die weit überwiegende Mehrzahl der anhängigen Zivilverfahren zu den Infrastrukturnutzungsentgelten beendet werden.
Kartellrechtliche Themen
Insgesamt waren Konzerngesellschaften im ersten Halbjahr 2026 an fünf Rechtsverfahren beteiligt, die vermeintliche Verstöße gegen das Kartellrecht zum Gegenstand hatten. Dies betrifft im Wesentlichen:
- Ein seit 2019 durch das Bundeskartellamt (BKartA) geführtes Verwaltungsverfahren, in dem das BKartA am 26. Juni 2023 eine Untersagungsverfügung gegen die DB AG erlassen hat. Hierbei geht es um neuartige rechtliche Fragestellungen zum Online-Vertrieb, zu denen es bislang an gefestigter Rechtsprechung und Behördenpraxis fehlt. Durch die Verfügung wurde die DB AG verpflichtet, kurzfristig Änderungen an ihrem Vertriebssystem vorzunehmen. Ein Bußgeld wurde nicht verhängt. Die DB AG hält den Beschluss für rechtswidrig und hat hiergegen Rechtsmittel eingelegt.
- Ein weiteres Verfahren betrifft angebliche Schadenersatzansprüche eines Anbieters von Schienenpersonennahverkehrs-(SPNV-)Leistungen gegen Konzerngesellschaften im Anschluss an eine Zusagenentscheidung des BKartA gegen die DB AG aus 2016. Die Klage wurde abgewiesen und die Berufung dagegen zurückgewiesen. Auf die Revision der Kläger hat der Bundesgerichtshof 2023 das Verfahren an das zuständige Oberlandesgericht (OLG) zurückverwiesen. Das Verfahren wurde mittlerweile durch eine gütliche außergerichtliche Einigung beendet.
Daneben führt der DB-Konzern diverse Rechtsverfahren, die die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen gegen Kartellbeteiligte zum Gegenstand haben:
- U. a. verfolgt die DB Competition Claims GmbH die gebündelten Ansprüche des DB-Konzerns und Ansprüche der Bundeswehr sowie von mehr als 40 konzernexternen Unternehmen in einem Verfahren vor dem Landgericht München gegen am Lkw-Kartell beteiligte Lkw-Hersteller, die wettbewerbsrechtswidrig im Zeitraum von 1997 bis 2011 Bruttolistenpreise mittelschwerer und schwerer Lkw, die Kostenweitergabe für die Einführung von Emissionssenkungstechnologien an die Kunden sowie den Zeitplan für die Einführung solcher Technologien abgesprochen haben. Mit fünf Lkw-Herstellern konnten bereits außergerichtliche einvernehmliche Einigungen über Schadenersatzzahlungen erzielt werden. Infolgedessen ist in dem Gerichtsverfahren nur ein beklagter Lkw-Hersteller verblieben.
- Eine Schadenersatzklage der DB Netz AG (jetzt: DB InfraGO AG) und anderer Konzernunternehmen gegen am sog. Schienenkartell beteiligte Schienenlieferanten, u. a. Moravia Steel, befindet sich nach erstinstanzlicher Klageabweisung beim OLG Frankfurt am Main im Rechtsmittelverfahren.