Eventualforderungen, Eventualschulden und Bürgschaftsverpflichtungen
Eventualforderungen (per 30. Juni 2026: 25 Mio. €; per 31. Dezember 2025: 22 Mio. €; per 30. Juni 2025: 18 Mio. €) umfassten überwiegend einen Rückforderungsanspruch im Zusammenhang mit geleisteten Baukostenzuschüssen, der jedoch der Höhe und dem Zeitpunkt der Fälligkeit nach zum Bilanzstichtag nicht hinreichend sicher bestimmt war.
Per 30. Juni 2026 waren grundsätzlich für sämtliche Aktivverfahren aufgrund der hohen Unsicherheiten bezogen auf Erstattungsansprüche, -zeitpunkte und -wahrscheinlichkeiten unverändert keine Eventualforderungen erfasst.
Die Eventualschulden setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. € | 30.06.2026 | 31.12.2025 | 30.06.2025 |
|---|---|---|---|
| Begebung und Übertragung von Wechseln | 12 | 12 | 14 |
| Sonstige Eventualschulden | 51 | 46 | 59 |
| Insgesamt | 63 | 58 | 73 |
In den sonstigen Eventualschulden sind u. a. Risiken aus Rechtsstreitigkeiten berücksichtigt, die aufgrund der erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als 50 % nicht als Rückstellungen bilanziert wurden.
Darüber hinaus bestanden per 30. Juni 2026 Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften i. H. v. 38 Mio. € (per 31. Dezember 2025: 96 Mio. €; per 30. Juni 2025: 74 Mio. €), von denen 35 Mio. € auf Haftungen entfielen, die im Zusammenhang mit DB Schenker sowie dem Verkauf von DB Arriva standen und noch nicht zum Closing abgelöst wurden. Weiterhin dienten per 30. Juni 2026 Sachanlagen mit Buchwerten von 0 Mio. € (per 31. Dezember 2025: 0 Mio. €; per 30. Juni 2025: 1 Mio. €) der Besicherung von Krediten.
Der DB-Konzern bürgt im Wesentlichen für Beteiligungsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften und haftet kraft Gesetzes gesamtschuldnerisch für alle Arbeitsgemeinschaften, an denen er beteiligt ist.