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Erläuterungen zum Konzern-Zwischenabschluss

Grundlagen und Methoden

Der ungeprüfte, verkürzte Zwischenabschluss per 30. Juni 2026 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Euro­päischen Union (EU) anzuwenden sind, und deren Auslegung durch das IFRS Interpretations Committee erstellt. Der IAS 34 (Interim Financial Reporting) wurde beachtet. Die dem Konzern-Abschluss 2025 zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden für den vor­lie­genden Zwischenabschluss stetig angewendet.

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