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Grundlagen

Nationales Umfeld

DB-Konzern

Entwurf Bundeshaushalt 2027 und Finanzplan bis 2030

Die Bundesregierung hat am 6. Juli 2026 den Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 und den Finanzplan bis 2030 beschlossen. Für die Schiene ergeben sich für 2027 folgende wesentliche Mittelansätze:

  • Für Investitionen in die Bundesschienenwege sind 20,8 Mrd. € vorgesehen. Diese sollen zum größten Teil aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) bereitgestellt werden (13,7 Mrd. €), ferner aus dem Verkehrs- (2,9 Mrd. €) und Verteidigungsetat (4,2 Mrd. €). Gegenüber 2026 sinken die Mittel insgesamt um 1,1 Mrd. €, was im Wesentlichen auf die Dotierung für das Bestandsnetz zurückzuführen ist (15 Mrd. € statt 16,3 Mrd. €). Für den Bedarfsplan sind 2027 insgesamt 2,9 Mrd. € eingeplant (+0,5 Mrd. € gegenüber 2026), für die Digitalisierung 2,2 Mrd. € (–0,2 Mrd. € gegenüber 2026). Für kleine und mittlere Maßnahmen stehen wie 2026 0,35 Mrd. € zur Verfügung.
  • Für die Förderung des Schienenverkehrs sollen 2027 knapp 0,6 Mrd. € bereitgestellt werden. Dies entspricht gegenüber 2026 einem Rückgang um 0,3 Mrd. €. Größte Veränderung ist die Reduzierung der Trassenpreisförderung für den Schienenpersonenfernverkehr auf 5 Mio. € (–195 Mio. € gegenüber 2026). Die Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr beträgt 200 Mio. € (–65 Mio. € gegenüber 2026). Für die Einzelwagenverkehrsförderung sind 274 Mio. € vorgesehen (–26 Mio. € gegenüber 2026). Die Förderung des Einzelwagenverkehrs soll bis 2030 abgeschmolzen werden. Damit wäre eine flächenhafte Vorhaltung eines Einzelwagennetzwerks wegen hoher Fixkosten nicht mehr möglich. Der Haushaltstitel »Innovationen im Schienengüterverkehr« wird mit 39 Mio. € dotiert, davon sind knapp 18 Mio. € für die Förderung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) vorgesehen.

In den Jahren 2028 bis 2030 sind für Investitionen in die Bundesschienenwege nach Angaben des Bundesministerium für Verkehr (BMV) insgesamt 63,4 Mrd. € vorgesehen, d. h. im Durchschnitt gut 21 Mrd. € pro Jahr. Mit den vorgesehenen Mittelansätzen für 2027 bis 2030 sind die notwendigen Bedarfe für die Schieneninfrastruktur noch nicht vollständig abgedeckt. Bei der Förderung des Schienenverkehrs zeichnet sich für 2028 eine weitere Absenkung der Trassen- und Einzelwagenverkehrsförderung ab.

Die parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2027 beginnen Anfang September 2026, der Beschluss im Bundestag ist Ende November 2026 geplant.

Umsetzung der Reform-Agenda des Bundesministeriums für Verkehr

Am 22. September 2025 hat Bundesminister Patrick Schnieder seine »Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene – Eckpunkte zur Reform der Deutschen Bahn« vorgestellt. Ein wesentlicher Baustein ist eine umfassende strukturelle Neuordnung innerhalb des DB-Konzerns. Im Mittelpunkt der Agenda stehen ferner Maßnahmen zur spürbaren Verbesserung der Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit im Bahnverkehr, zur langfristigen wirtschaftlichen Stabilisierung des Systems Schiene sowie zu einer konsequenten stärkeren Ausrichtung am Gemeinwohl. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt systematisch und zielgerichtet entlang von drei zentralen Handlungsfeldern: den Reformen innerhalb des DB-Konzerns, den flankierenden Maßnahmen seitens des Bundes sowie der verstärkten Aktivierung und Einbindung des gesamten Sektors.

Zur qualifizierten Abarbeitung der Einzelmaßnahmen hat das BMV einen Regelprozess gestartet, an dem auch Vertreter:innen des DB-Konzerns teilnehmen. Ein Großteil dieser Maßnahmen befindet sich bereits in Umsetzung. So wurden drei Sofortprogramme initiiert, die kurzfristig spürbare Verbesserungen für die Kund:innen bringen sollen. Diese betreffen die Bereiche Sicherheit und Sauberkeit an Bahnhöfen, die Qualität der Kundenkommunikation sowie den Komfort im Fernverkehr.

Maßnahmenempfehlung der Taskforce Zuverlässige Bahn

Auf Grundlage der »Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene« des BMV wurde im Herbst 2025 die Taskforce zuverlässige Bahn damit beauftragt, Maßnahmen für mehr Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit auf der Schiene zu erarbeiten. Am 20. März 2026 hat die Taskforce ihren Abschlussbericht an Bundesminister Patrick Schnieder übergeben. Das Expertengremium aus Bund, Ländern, Behörden, Verkehrsunternehmen, Verbänden und DB InfraGO hat 22 konkrete Maßnahmen erarbeitet, um die Zuverlässigkeit des Bahnverkehrs kurzfristig zu verbessern. Sie betreffen vier Handlungsfelder: Entlastung stark belasteter Knoten, bessere Disposition, effizientere Baustellenorganisation und schnellere Störungsbeseitigung sowie eine belastbare Datenbasis für Betrieb und Reisende. Die Umsetzung obliegt nun den Branchenpartnern, darunter insbesondere der DB InfraGO AG. Im Frühjahr 2027 will das BMV eine Zwischenbilanz ziehen.

Bundesregierung beschließt Klimaschutzprogramm 2026

Die Bundesregierung hat am 25. März 2026 das Klimaschutzprogramm 2026 verabschiedet. Es enthält sektorübergreifende Maßnahmen und konkretisiert den Weg zu den mittel- und langfristigen Klimazielen. Für den Verkehrsbereich sieht das Programm Elektrifizierung, nachhaltige Kraftstoffe und die Verkehrsverlagerung vor. Unter dem Stichwort »Verkehrsverlagerung« adressiert es u. a. die Umrüstungsförderung für das European Train Control System (ETCS), den Aus- und Neubau des Schienennetzes, die Förderung des Einzelwagenverkehrs und von DAK-Pionierzügen, die langfristige Finanzierung des Deutschland-Tickets, die Änderung des Regionalisierungsgesetzes zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie die Anpassung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes. Die Bundesregie-rung überprüft die Umsetzung der Maßnahmen dieses Programms fortlaufend im Rahmen des Monitorings.

Temporäre Absenkung der Energiesteuer

Angesichts der durch den eskalierten Nahostkonflikt stark gestiegenen Preise für Benzin und Diesel haben Bundestag und Bundesrat im April 2026 einen »Tankrabatt« beschlossen: Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel wurde in den Monaten Mai und Juni 2026 um 14 Cent/Liter netto gesenkt. Um den gültigen EU-Mindeststeuersatz nicht zu unterschreiten, wurde die Energiesteuer auf Dieselkraftstoff im ÖPNV mit Eisenbahnen und Bussen lediglich um 9 Cent/Liter netto auf 33 ct/Liter netto vermindert.

Senkung von Stromkosten im Schienenverkehr

Zur Entlastung der Stromkunden erhalten die Übertragungsnetzbetreiber 2026 einen Bundeszuschuss i. H. v. 6,5 Mrd. €. Durch diesen Zuschuss können die Entgelte der Übertragungsnetzbetreiber nach deren Angaben um über 50 % sinken. Diese Entgeltsenkung kommt anteilig auch dem elektrischen Schienenverkehr zugute, denn über Umformer- und Umrichterwerke bezieht das Bahnstromnetz einen wesentlichen Anteil des im Schienenverkehr benötigten Stroms aus den vorgelagerten Stromnetzen der öffentlichen Versorgung.

Gesetze zum Bürokratierückbau und zur Beschleunigung von Vorhaben

Als Teil der Maßnahmen für Bürokratierückbau haben der Bundestag am 26. Juni 2026 und der Bundesrat am 10. Juli 2026 das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten weiter beschleunigt werden. Zu den wesentlichen Verbesserungen für die Schiene zählen der Wegfall der Raumverträglichkeitsprüfung in vielen Fällen, vereinfachte Umwelt- und Naturschutzregelungen, mehr planrechtsfreie Maßnahmen, schnellere Genehmigungsverfahren, verkürzte Beteiligungsfristen, Erweiterung der Stichtagsregelung sowie Gleichrang von Ersatzgeld und Realkompensation bei der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Im Rahmen des sog. Zweiten Entlastungskabinetts am 15. Juli 2026 wurden zudem seitens der Bundesregierung mehrere Beschlüsse zum Bürokratieabbau gefasst, die auch zu Entlastungen im Schienenverkehr führen.

Gesetz zur Vergabebeschleunigung beschlossen

Das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (»Vergabebeschleunigungsgesetz«) ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Die gesetzliche Änderung beinhaltet u. a. reduzierte Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie digitalisierte Vergabe- und Nachprüfungsverfahren. Für aus dem Sondervermögen finanzierte Infrastrukturvorhaben sowie Vorhaben der Verkehrsinfrastruktur kann vom Losgrundsatz abgewichen werden. Der Bund wird ermächtigt, über eine Verordnung verpflichtende Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung von Leistungen zu normieren, insbesondere hinsichtlich der Verwendung von emissionsarmen Grundstoffen wie Stahl und Zement. Für Aufträge über Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr wurde der Geltungsbereich des Personalübergangs erweitert.

Bundestariftreuegesetz in Kraft getreten

Das Bundestariftreuegesetz ist zum 1. Mai 2026 in Kraft getreten. Das Gesetz zielt darauf ab, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu stärken, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Arbeitnehmende zu schützen. Es verpflichtet den Bund, öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber, auf die der Bund einen beherrschenden Einfluss ausübt, Bau- und Dienstleistungsaufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die Tarifverträge einhalten oder tarifähnliche Bedingungen gewähren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird für die einzelnen Branchen Rechtsverordnungen zu den jeweils geltenden Tarifbedingungen erlassen.

Personenverkehr

Deutschland-Ticket

Der Preis des Deutschland-Tickets wurde zum 1. Januar 2026 auf 63 € erhöht. Ab 2027 soll der Preis des Tickets anhand eines zu erarbeitenden Kostenindexes ermittelt werden, der u. a. Lohn- und Energiekosten berücksichtigt.

Das BMV hat am 14. April 2026 seinen dritten Zwischenbericht zur Evaluation des Deutschland-Tickets veröffentlicht: Es nutzen rund 14,5 Millionen Menschen das Ticket. Die in diesem Rahmen durchgeführte Erhebung zur Nutzung und Akzeptanz des Deutschland-Tickets sieht ein Potenzial von bis zu 5,8 Millionen weiteren Tickets. Seit Einführung des Deutschland-Tickets konnten die CO₂-Emissionen des privaten Pkw-Verkehrs durch den Umstieg auf den ÖPNV um rund 3 % reduziert und ein Digitalisierungsschub erreicht werden. Der Bericht spiegelt den Erhebungsstand bis Ende September 2025 wider.

Bundesregierung beschließt Verbesserung der Barrierefreiheit

Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2026 den Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt Vorgaben des Koalitionsvertrags und Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention um. Öffentliche und private Unternehmen werden verpflichtet, angemessene Vorkehrungen für einen barrierefreien Zugang zu Gütern und Dienstleistungen zu treffen. Der DB-Konzern wurde im Gesetzentwurf als »Öffentliche Stelle des Bundes« eingestuft. Im Vergleich zu privaten Unternehmen hätte er höhere Anforderungen bei der barrierefreien Gestaltung seiner externen und internen Websites, Apps und elektronischen Anwendungen umzusetzen. Der Gesetzentwurf befindet sich in der parlamentarischen Beratung.

Infrastruktur

Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur SPNV-Trassenpreisbremse

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die SPNV-Trassenpreisbremse mit seinem Urteil am 19. März 2026 für unionsrechtswidrig erklärt. In der Folge hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 25. März 2026 die Aufhebung und Neubescheidung der Trassenpreisgenehmigungen für die Fahrplanjahre 2025 und 2026 eingeleitet. Die DB InfraGO AG hat am 23. April 2026 neue Entgeltanträge gestellt, die gegenüber den ursprünglich genehmigten Entgelten höhere Trassenpreise für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) unter Entlastung des Schienenpersonenfernverkehrs und Schienengüterverkehrs vorsehen.

Bundesnetzagentur (BNetzA) trifft Entscheidung zur Wettbewerbsklausel

Am 17. Juli 2026 hat die BNetzA per Beschluss ihre Entscheidung zu den Markteintrittsbedingungen für Wettbewerber der DB Fernverkehr AG getroffen. Sie verpflichtet die DB InfraGO AG, auf stark ausgelasteten Streckenabschnitten mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen bei der jährlichen Erstellung des Netzfahrplans im Konfliktfall nicht mehr als 60 bis 75 % der für den Schienenpersonenfernverkehr in einem bestimmten Zeitraum zur Verfügung stehenden Kapazitäten an die DB Fernverkehr AG bzw. an ein einziges Unternehmen zu vergeben. Den genauen Prozentwert legt die DB InfraGO AG fest. Erstmalig angewendet werden soll die Wettbewerbsklausel 2027 bei der Erstellung des Netzfahrplans für 2028. Die Wettbewerbsklausel greift nur in klar definierten Engpassfällen.

Stärkung kritischer Infrastrukturen (KRITIS)

Das KRITIS-Dachgesetz ist am 16. März 2026 in Kraft getreten. Damit gibt es erstmals einen bundesweit einheitlichen Rahmen für den physischen Schutz wichtiger Versorgungsanlagen. Mit dem Gesetz wird der DB-Konzern als Betreiber kritischer Infrastruktur zur Erstellung von Risiko- und Resilienzplänen verpflichtet. Zudem muss er Krisenmanagementsysteme einführen und größere Störungen oder Vorfälle an Behörden wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe melden.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat Ende Mai 2026 den Entwurf einer KRITIS-Verordnung in die Verbändeanhörung gegeben. Die Verordnung dient der Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz, um die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu stärken und deren Versorgungssicherheit zu erhöhen. Die KRITIS-Verordnung soll die bisherige BSI-KRITIS-Verordnung ablösen.

Güterverkehr

Fördermaßnahmen Schienengüterverkehr

Wichtige Maßnahmen sind die anteilige Förderung der Trassenpreise, die Förderung des Einzelwagenverkehrs, das Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr, die Förderrichtlinie für Gleisanschlüsse sowie die Kombinierter-Verkehr-(KV-)Förderrichtlinie. Diese Förderprogramme werden 2026 fortgesetzt. So stehen z. B. im Bundeshaushalt für die Förderung des Einzelwagenverkehrs 300 Mio. € bereit, für die Trassenpreisförderung 265 Mio. €.

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