Lärmschutz
Die Entlastung der Anwohner:innen von Schienenverkehrslärm ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Verkehrsverlagerung auf die Schiene. Deshalb arbeiten wir zusammen mit dem Bund weiter an der Umsetzung unseres Lärmschutzziels: Bis 2030 wollen wir für die Hälfte, bis 2050 für alle betroffenen Anwohner:innen den Lärm durch die Schiene gemindert haben.
Bis Ende Juni 2026 haben wir insgesamt 2.445 km mit ortsfesten Lärmschutzmaßnahmen lärmsaniert. Im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms des Bundes haben wir im ersten Halbjahr 2026 mit rund 52 Mio. € rund 7,5 km Schallschutzwände errichtet und mehr als 700 Wohnungen mit passiven Schallschutzmaßnahmen ausgestattet.